Allgemeine Bestimmungen für den Musikunterricht

Unsere Musikschule

• ist eine Abteilung der Schulgemeinde Stansstad für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. • unterrichtet gegenwärtig rund 160 Personen.

Beginn

•Die Einteilung erfolgt in der 1. Schulwoche nach den Sommerferien. •Der eigentliche Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche.

Unterricht

•Das Unterrichtsjahr, die Ferien und die Freitageregelung entsprechen der Gemeindeschule. •Die Schüler sind von den Eltern zu pünktlichem Unterrichtsbesuch und täglichem Üben anzuhalten. •Zusätzlich zum Einzelunterricht werden nach Möglichkeit Ensembles angeboten, die im Kursgeld inbegriffen sind.

Gruppenunterricht

•Zum Gruppenunterricht angemeldete Schüler können nur in diesen eingeteilt werden, wenn es sich auf Grund des Ausbildungsstandes und der Gruppierung ergibt (Absprache mit der Musikschulleitung).

Ein- und Austritt

•Der An- und Abmeldeschluss ist jeweils der 31. Mai. •An der Musikschule Stansstad werden Schüler von der 1. Klasse bis zum vollendeten 20. Altersjahr und Erwachsene unterrichtet. •Für Kinder und Jugendliche gilt die Anmeldung für das ganze Schuljahr. •Erfolgt keine Abmeldung, wird der Musikunterricht automatisch um ein Jahr verlängert. •Wird ein anderer Musikunterricht besucht, ist für das bisher belegte Fach eine Abmeldung und für das neue Fach eine Anmeldung erforderlich. •Ein Austritt auf Ende des ersten Semesters per 31. Januar ist nur in begründeten Fällen möglich. Ein entsprechendes Gesuch muss bis zum 31. Dezember schriftlich an die Schulleitung der Musikschule gerichtet werden. •Für Erwachsene gilt die Anmeldung für das erste Semester. Sie erneuert sich stillschweigend für das zweite Semester, wenn bis zum 31. Dezember keine Abmeldung erfolgt. •Neuanmeldungen für das 2. Semester (ab dem 1. Februar) werden bis zum 15. Januar entgegengenommen. •Neu zugezogene Schüler können auch im Verlaufe des Jahres aufgenommen werden, sofern Plätze frei sind.

Verbindlichkeit der Anmeldung

•Die Anmeldung zum Musikunterricht ist verbindlich. •Verspätete Anmeldungen werden nach Möglichkeit (freie Plätze) berücksichtigt. •Für den Rückzug einer Anmeldung bis zum Ende der Sommerferien wird eine Annullationsgebühr von CHF 100.– erhoben. •Bei Rückzug der Anmeldung während der ersten Schulwoche (Einteilungswoche) muss 80% des Semesterschulgeldes bezahlt werden. •Bei Rückzug der Anmeldung ab der zweiten Schulwoche muss das volle Semesterschulgeld bezahlt werden.

Unterrichtserfolg

•Für die Schüler:innen des 1. Unterrichtsjahres finden im Januar die Eltern-/Schüler/innen-Gespräch statt. In einer schriftlichen Dokumentation wird die musikalische Entwicklung des 1. Semesters festgehalten. Die Durchführung der Standortgespräche für die Schüler:innen und Eltern ist obligatorisch. Das Dokument ist von den Eltern zu unterzeichnen und der Musiklehrperson zurückzugeben. • Für Schüler:innen ab dem 2 . Unterrichtsjahr ist die Durchführung der Standortgespräche fakultativ und finden bei Bedarf in gegenseitiger Absprache zwischen Musiklehrperson, Eltern und Schüler:innen statt . Die Eltern erhalten im Frühling eine Einladung zusammen mit einem Gesprächsbogen durch die Musiklehrperson zugesendet.

Ausschluss

• Schüler, die dem Musikunterricht nicht zu folgen vermögen, müssen sich auf Antrag des Musiklehrers einer Eignungsprüfung unterziehen.

Absenzen

• Jede Absenz ist in voraussehbaren Fällen mindestens 1 Tag vor dem Unterricht beim Musiklehrer zu entschuldigen. • Unterrichtsstunden, die wegen Absenzen des Schülers nicht erteilt werden, müssen nicht nachgeholt werden.

Schulgeld

• Der Musikunterricht wird halbjährlich in Rechnung gestellt. Die Bezahlung hat innert 30 Tagen zu erfolgen.

Ermässigung

• Besuchen 2 Kinder einer Familie die Musikschule, gelangt ein Familienrabatt von 10% in Abzug, bei 3 Kindern 20%, ab 4 Kindern 30%. • Doppelbelegungen eines Schülers sind nicht ermässigungsberechtigt.

Stipendien

• Auf begründetes Gesuch hin kann das Schulgeld teilweise erlassen werden. Das entsprechende Antragsformular der Schulgemeinde kann bei der Musikschulleitung bezogen werden.

Lehrmittel

• Sämtliche Lehrmittel müssen vom Schüler bezahlt werden.

Instrument

• Von der Musikschule werden in der Regel keine Instrumente zur Verfügung gestellt. Lassen Sie sich von der Musiklehrperson oder von der Musikschulleitung beraten. Für Anfänger ist es oft angebracht, zuerst ein Instrument zu mieten bzw. im Miet-/Kauf-Verfahren zu erwerben.